Im ersten Teil dieser vierteiligen Serie ging es um das Vorhaben der CMI, alle Verträge europäischer Anleger auf eine neue Gesellschaft in Luxemburg zu übertragen.

In diesem zweiten Teil gehen wir auf eine der Folgen dieser Übertragung ein: Ist das das Ende der Kapitalertragssteuerfreiheit für viele Versicherungsnehmer?

Hintergrund: Warum fällt die Kapitalertragssteuerfreiheit weg?
In Deutschland gelten Mehrerträge in der Höhe der Zinsen aus einer Lebensversicherung als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG. Demnach sind diese steuerpflichtig.
So teilte Clerical Medical nun in Ihrem Schreiben „Leitfaden für Versicherungsnehmer“ unter Punkt 2.8 mit, dass Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland die gem. §20 EstG Kapitalerträge erhalten, der Abgeltungssteuer unterliegen.

Was ändert sich nun konkret für die Anleger nach der Übertragung?
Die Lage im Hinblick auf die steuerliche Belastung der Anleger durch die Übertragung des Vertragsbestandes der Clerical Medical / Scottish Widows Ltd. auf die Scottish Widows Europe S.A. nach Luxemburg sieht deutlich schlechter aus.
Schlechte Renditen und hohe Verluste aus Zinsdifferenzgeschäften und Einmalanlagen haben das Vertrauen der Anleger in den letzten Jahren ohnehin stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Aussicht auf eine erheblich höhere Steuerlast lässt also die meist schlecht laufenden Lebensversicherungsverträge nicht in einem besseren Licht erscheinen!
Man kann nur nochmals betonen, dass betroffene Policen einer Überprüfung unterzogen werden sollten.

Im nächsten Teil dieser Serie informieren wir Sie über Ihre Pflichten in diesem Zusammenhang, warum Sie möglicherweise persönlich haften und wie Sie dies vermeiden können!

Lesen Sie im dritten Teil:
Warum haftet der Makler, wenn er seinen Kunden nicht informiert?
Wie kann er die Haftung vermeiden?

Lesen Sie im vierten Teil:
Was Sie tun können
Warum es Clerical-Widerruf gibt und wie Sie profitieren können.

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