+++Eilmeldung+++
Die Clerical Medical Investmentgroup Ltd. überträgt Verträge nach Luxemburg: Insolvenzschutz und Kapitalertragsfreiheit entfallen!!!

In einer vierteiligen Serie erfahren Sie alles zum CMI Brexit – Desaster

Die Clerical Medical / Scottish Widows Ltd. äußerte sich zuletzt am 27.07.2018 Schlachtplan im Rahmen des Brexits. Seither ist bereits einige Zeit vergangen. Nun nimmt das Unternehmen in einem neuen Schreiben an Vermittler und Versicherungsnehmer erneut Stellung und informiert über eine Übertragung der Verträge nach Luxemburg an eine neue Gesellschaft, die noch nicht einmal genehmigt wurde.1

Stellungnahme der Clerical Medical

CMI beabsichtigt die Übertragung des britischen Versicherungsbestands europäischer Anleger auf eine neue juristische Person, „Scottish Widows Europe S.A.“, in Luxemburg.
Diese beabsichtigte Übertragung muss das High Court of Justice in London zunächst genehmigen. Der Prozess sieht eine Anhörung am 14.03.2019 vor. Erteilt das Gericht im Rahmen dessen seine Genehmigung, sollen alle Versicherungsverträge am 28.03.2019 übertragen werden.

Welche Auswirkungen hat das auf Versicherungsnehmer?

Für den Versicherungsnehmer hat das zur Folge, dass im Insolvenzfall keine Ansprüche mehr aus dem UK Financial Services Compensation Scheme (Fonds zur Entschädigung der Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen) geltend gemacht werden könnten.
Kurz: Der britische Insolvenzschutz entfällt!

Lesen Sie im zweiten Teil:

Wegfall der Kapitalertragssteuerfreiheit von Verträgen der Clerical Medical Investmentgroup Ltd.
Schlechte Verträge laufen noch schlechter.

Lesen Sie im dritten Teil:

Warum haftet der Makler, wenn er seinen Kunden nicht informiert?
Wie kann er die Haftung vermeiden.

Lesen Sie im vierten Teil:

Was Sie tun können
Warum es Clerical-Widerruf gibt und wie Sie profitieren können.

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1 Das Genehmigungsverfahren läuft noch.