Der Brexit und Auswirkungen auf britische Policen

Lange hüllte sich die britische Regierung in Schweigen in welcher Form der geplante Austritt aus der Europäischen Union (EU) vonstattengehen soll. Doch nun verkündete die britische Premierministerin Theresa May am 17. Januar 2017 in London Großbritannien solle raus aus dem Binnenmarkt und der Zollunion. Der bereits am 23.06.2016 beschlossene Brexit könnte etliche Lebensversicherungsverträge britischer Versicherer negativ getroffen haben. Eine prognostizierte Negativentwicklung hielt sich bisher noch in Grenzen allerdings könnten Versicherte zukünftig enorme Einbußen aufgrund der Finanzmarktentwicklung infolge des Brexits hinnehmen müssen. Schlechte Renditen und hohe Verluste aus Zinsdifferenzgeschäften und Einmalanlagen haben ohnehin das Vertrauen der Anleger in den letzten Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen.

Hoffnungen, diese Verluste ausgleichen zu können, machen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, welche es geplagten Anlegern ermöglicht Ihren Vertrag rückwirkend zu widerrufen und somit ein positives Vertragsergebnis zu erzielen.

Hintergrund

Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, können auch heute noch widerrufen werden. Nach dem Policenmodell kam der Versicherungsvertrag erst mit der Übersendung der Verbraucherinformationen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbestimmungen mitsamt der Police zustande und nicht schon mit Übergabe bei Antragsstellung. Wirksam abgeschlossen galt der Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen 30 Tagen widersprach.

Anknüpfungspunkt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Hat ein Versicherer seine Kunden nicht richtig über das Widerspruchsrecht belehrt, hat der Verbraucher ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Der Versicherte kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss den Vertrag wirksam widerrufen.
Zur Folge hat dies, dass der Versicherer eingezahlte Prämien und auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss. Zusätzlich ist eine angemessene Nutzungsentschädigung zu leisten. Möglich macht dies eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2016. Damit bestätigte das oberste deutsche Gericht zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2014 und 2015 (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).

Anwendbarkeit auf britische Policen

Dies gilt nunmehr auch für Verträge britischer Versicherer, welche vorwiegend Anfang der 2000 er Jahre den deutschen Anleger mit hohen Renditeversprechen lockte.
Für Anleger kommen neben dem Widerspruch auch Schadensersatzansprüche in Betracht, welche sich aus einer Rückabwicklung des Vertrages ergeben. Der Rückforderungsanspruch bestünde dann aus allen eingezahlten Beiträgen inklusive Abschlussgebühr, Verwaltungskosten und einer angemessenen Nutzungsentschädigung.
Falls bei Rentenmodellen im Versicherungsschein regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages aufgeführt werden, steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf diese Auszahlungen zu und zwar unabhängig von dem konkreten Anteilsbestand bzw. Vertragswert. Dies ist auch noch nach Kündigung möglich und bedeutet nachträgliche Auszahlungen in Höhe der ursprünglich versprochenen Rentenleistung.

Welche Produkte sind betroffen

Exemplarisch zu nennen sind fremdfinanzierte Produkte, Zinsdifferenz- und Hebelgeschäfte, Einmalanlagen mit Sofortverrentung oder Entnahmeplan und klassische Fondspolicen. Nachzahlungen bis in den fünfstelligen Bereich sind noch nach Jahrzehnten möglich. Unschädlich ist es ob der Vertrag gekündigt wurde, regulär abgelaufen ist oder noch läuft.

Wie unterstützen wir Versicherungsnehmer?

Wir sind ein Team von jungen Spezialisten und externen Partnern aus den Bereichen Versicherung, Recht, Finanzen und Fondsanalyse.
Wir unterstützen Verbraucher und Anleger kosteneffizient, transparent und effektiv bei der Anspruchsanalyse und in der informationellen Vernetzung von Anspruchsinhaber- und durchsetzer. Wir leisten keine Rechtsberatung, sondern stellen durch modernste Kommunikationsleistungen sicher, das erfahrene und hochspezialisierte Anwälte und Fachexperten Sachverhalte individuell und auf den Einzelfall abgestimmt kostenfrei prüfen, sowie bearbeiten. Weiterhin übernehmen wir die komplexe Berechnung möglicher Ansprüche inklusive Renditeberechnung, Berechnung der Vertragskosten mit Abschluss- und Verwaltungsgebühren, Berechnung individueller Risikokosten und sind damit ein kaum wegzudenkender Bestandteil erfolgreicher Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen.

In Kürze:

  • kostenfreie Prüfung des Vertrages durch externe spezialisierte Anwälte
  • kostenfreie mathematische Analyse des Vertrages
  • komplette Übernahme der Kommunikation
  • potentielle Übernahme des Anwalts-und Prozesskostenrisikos
  • rein erfolgsbasiert

Daniel Kappes
Geschäftsführer und Experte für Zinsdifferenzgeschäfte britischer Versicherer
Daniel Kappes studierte Rechtswissenschaften, mit Schwerpunkt Wettbewerbs-und Kartellrecht, und Internationales Wirtschaftsrecht an der LMU München und der Friedrich-Karl Universität Erlangen.
Er arbeitete in den Bereichen Immobiliendarlehnswiderrufe, Vertrieb und Rückholung von unzulässigen Bearbeitungsgebühren.