Clerical Medical
Widerruf der Lebensversicherung
ist bares Geld wert!
Clerical Medical Lebensversicherungen
Hoffnungen diese Verluste ausgleichen zu können macht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes welche es geplagten Anlegern ermöglicht Ihren Vertrag rückwirkend zu widerrufen und somit ein positives Vertragsergebnis zu erzielen.
Hintergrund
Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, können auch heute noch widerrufen werden. Nach dem Policenmodell kam der Versicherungsvertrag erst mit der Übersendung der Verbraucherinformationen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbestimmungen mitsamt der Police zustande und nicht schon mit Übergabe bei Antragsstellung. Wirksam abgeschlossen galt der Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen 30 Tagen widersprach.
Anknüpfungspunkt fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Hat ein Versicherer seine Kunden nicht richtig über das Widerspruchsrecht belehrt, hat der Verbraucher ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Der Versicherte kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss den Vertrag wirksam widerrufen.
Zur Folge hat dies, dass der Versicherer eingezahlte Prämien und auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss. Zusätzlich ist eine angemessene Nutzungsentschädigung zu leisten.
Anwendbarkeit auf britische Policen
Dies gilt nunmehr auch für Verträge britischer Versicherer, welche vorwiegend Anfang der 2000 er Jahre den deutschen Anleger mit hohen Renditeversprechen lockte.
Britische Policen mit regelmäßigen Auszahlungen
Falls bei Rentenmodellen im Versicherungsschein regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages aufgeführt werden könnten dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Ansprüche auf diese Auszahlungen zustehen und zwar unabhängig von dem konkreten Vertragswert. Dies kann Auszahlungen in Höhe der ursprünglich versprochenen Rentenleistung bedeuten. Auch wenn der Vertragswert bereits aufgebraucht ist und die Versicherungsgesellschaft mitgeteilt hat das Auszahlungen nicht mehr geleistet werden können, könnten Ihnen noch immense Ansprüche zustehen.
Kundenbeispiel:
- Eingezahlt in Noble Police: 150.000 EUR
- Auszahlungen bereits bekommen von: 156.000 EUR
- Aktueller Vertragswert: 1500 EUR
- Versicherung hat mitgeteilt das keine weiteren Auszahlungen mehr geleistet werden
- Nachträgliche Auszahlung nach Bearbeitung 172.000 EUR zusätzlich zum Vertragswert von 1500 EUR
- Nachträgliche Auszahlung 173.500 EUR
- bereits geleistete Zahlungen 156.000 EUR
- Gesamtauszahlungen: 329.500 EUR
Exemplarisch zu nennen sind fremdfinanzierte Produkte, Zinsdifferenz- und Hebelgeschäfte, Einmalanlagen mit Sofortverrentung oder Entnahmeplan und klassische Fondspolicen. Nachzahlungen bis in den fünfstelligen Bereich sind noch nach Jahrzehnten möglich. Unschädlich ist es ob der Vertrag gekündigt wurde, regulär abgelaufen ist oder noch läuft.